Abwasserentgelte werden fällig


Mayen. Die jährlichen Zahlungsanforderungen unter anderem fürs Abwasser wurden vor ein paar Tagen wie üblich versandt. Dabei werden das Jahr 2023 abgerechnet sowie die Vorausleistungen für das Jahr 2024 festgesetzt und gefordert.

Seit vielen Jahren erhebt der AWB verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren für die leitungsgebundene Abwasser-beseitigung. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ist ab-hängig von der tatsächlichen eingeleiteten Schmutzwasser-menge je Kubikmeter (m³). Die Niederschlagswasserbeseiti-gungsgebühr ist abhängig von der bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche in der Einheit Quadratmeter (m²).

Bis zum 31. Dezember 2021 verteilten sich die Entgelte der öffentlichen Abwasserbeseitigung wie folgt:

• Gebühr SW (inkl. Abwasserabgabe) 2,41 €/m³

• Gebühr NW                                             0,64 €/m²

Die zum 01.01.2022 eingeführten wiederkehrenden Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung (wkB SW) und für die Niederschlagswasserbeseitigung (wkB NW) werden dabei für die Möglichkeit der Einleitung erhoben und sind damit im Gegenteil zu den Benutzungsgebühren verbrauchsunabhängig. Die Höhe des wkB hängt vor allem von der Grundstücksgröße ab. Inzwischen verteilen sich die Entgelte wie folgt:

• Gebühr SW (inkl. Abwasserabgabe) 2,12 €/m³

• wkB SW                                                   0,04 €/m²

• Gebühr NW                                             0,52 €/m²

• wkB NW                                                   0,13 €/m²

Eine beispielhafte Berechnung:

Situation: Ein Grundstück ist 400m² groß. Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse (Faktor 1,2). Die Schmutzwassermenge des Haushaltes / der exemplarischen Familie liegt bei 120 m³. Es sind 150 m² bebaute und befestigte Fläche an den Kanal angeschlossen. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,4 (Faktor 0,4).

Jährliches Entgelt bis zum 31. Dezember 2021

Gebühr SW:                             120 m³ x 2,41 €/m³              =   289,20 €

Gebühr NW:                            150 m² x 0,64 €/m²             =    96,00 €

Summe Entgelt 2021:                                                                385,20 €

Jährliches Entgelt ab dem 01. Januar 2022

Gebühr SW*:                           120 m³ x 2,12 €/m³              =  254,40 €

(*inkl. Abwasserabgabe)

wkB SW:                                  400 m² x 1,2 x 0,04 €/m²   =     19,20 €

Gebühr NW:                             150 m² x 0,52 €/m²            =    78,00 €

wkB NW:                                 400 m² x 0,4 x 0,13 €/m²   =    20,80 €

Summe Entgelt ab 2022:                                                         372,40 €

Bei weiteren Fragen bezüglich dieser wiederkehrenden Beiträge steht – neben dem umfangreichen Online-Informationsangebot – die zuständige AWB-Mitarbeiterschaft gerne zur Verfügung (Internet: www.awbmy.de, E-Mail:      info@awbmy.de, Tel. 02651 / 9667-63).