Flooded vaulted sewer tunnel with water reflection

Schmutzwasser

Schmutzwasser

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung

Nach § 13 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen vom 01.01.2022 (ESA) wird der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasserbeseitigung für die Möglichkeit der Einleitung von Schmutzwasser erhoben.

Maßstab des wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasserbeseitigung ist nach § 5 Abs. 1 ESA die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10%. Für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20%. Die Einheit ist m². Die amtliche Grundstücksfläche können Sie Ihrem Grundbuch entnehmen. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse bestimmt sich nach den Vorgaben der Satzung (§ 5 Abs. 3 ESA - Seite 6f).

 

Unter folgendem Link erreichen Sie die Mayener Bebauungspläne “Mayen“ im Geoportal RLP mit Informationen zu der zulässigen Vollgeschosszahl in beplanten Gebieten: Link Geoportal

Der wiederkehrende Beitragssatz Schmutzwasser beträgt 0,04 €/m².

Von den entgeltsfähigen Gesamtkosten des Eigenbetiebes legen wir 10% als wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasserbeseitigung um.


Schmutzwasserbeseitigungsgebühr

Nach § 21 der Entgeltsatzung (ESA) erfolgt die Bemessung der Schmutzwassergebühr nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche  Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für den Gebührensatz ist 1 m³ Schmutzwasser. 

Als in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt gelten

  1.  die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge,
  2. die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge und
  3. die tatsächlich eingeleitete Wassermenge, soweit diese sich nicht aus Wasser nach den Nrn. 1 und 2 zusammensetzt.

Die Wasserzähler oder Abwassermesser müssen den Bestimmungen des Eichgesetztes entsprechen.

Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt pro zugeführter Wassermenge 2,12 €/m³.

Von den entgeltsfähigen Gesamtkosten des Eigenbetriebes legen wir 90% als Schmutzwasserbeseitigungsgebühr um.



*Kommunalbrevier - Abwasserbegriff