Entgeltschuldner

Entgeltschuldner

Wer ist Beitragsschuldner?

Beitragsschuldner für die Einmalbeiträge und die wiederkehrenden Beiträge ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist. Pächter, Mieter oder Gewerbetreibende der Grundstücke sind keine Beitragsschuldner.

 

Wer ist Gebührenschuldner?

Gebührenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist. Pächter, Mieter oder Gewerbetreibende der Grundstücke sind keine Gebührenschuldner.

 

Wer ist ein dinglich Nutzungsberechtigter?

Ein dinglich Nutzungsberechtigter ist eine Person, welcher ein im Grundbuch gesichertes Recht zugesprochen wurde. Bei dem zugesprochenen Recht handelt es sich um ein Nießbrauch am Grundstück.

 

Was sind Gesamtschuldner?

Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder Miteigentümer oder Teileigentümer eines Grundstückes nicht nur für seinen Teil, sondern für die gesamte Beitrags- oder Gebührenschuld haftet. Dies ist die gesamtschuldnerische Haftung.

 

Wer bekommt den Bescheid bei mehreren Grundstückseigentümern?

Es wird grundsätzlich pro Grundstück nur ein Bescheid erlassen mit Rechtskraft gegen alle weiteren Miteigentümer oder Teileigentümer, d.h. es wird ein Gesamtschuldner benannt.

 

Muss ich mit dem Erhalt des Bescheides etwas tun?

Wenn Sie mit den grundlegenden Daten einverstanden sind, müssen Sie nichts unternehmen. Sofern Sie mit der Veranlagung nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid frist- und formgerecht entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegen. Der Eigenbetrieb ist an einer lösungsorientierten Klärung interessiert und steht bei Fragen zur Verfügung.