Entgelte der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung

Entgelte der leitungsgebundenen Abwasser-                     beseitigung

Welche Entgelte erhebt der AWB?

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen erhebt folgende Entgelte:

  • Einmalige Beiträge zur Deckung der Investitionskosten für die erstmalige Erstellung der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung = „Kanalbaukostenbeitrag“

          - Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung

          - Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung

 

  • Laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten sowie der investitionsabhängigen Kosten

          >  Benutzungsgebühren

                    - Schmutzwassergebühr

                    - Niederschlagswassergebühr

 

          > Wiederkehrende Beiträge

                    - wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser

                    - wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

 

  • Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben
  • Aufwendungsersatz für zusätzliche Grundstücksanschlüsse
  •  Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen
  • Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabe