Allgemeine Hinweise:
Die Leerungen sind möglichst in die trockene Jahreszeit zu verlegen. Wir bitten dafür zu sorgen, dass die Gruben sowie die Kleinkläranlagen in der von Ihnen angegebenen Abfuhrwoche frei zugänglich ist. Sollte unser Personal an dem angegebenen Termin niemanden antreffen, wird die Grube/Kleinkläranlage trotzdem entleert. Bei Herstellung eines Anschlusses an die Kanalisation bitten wir uns eine gesonderte Mitteilung zukommen zu lassen.
Wichtig zu beachten:
- Bitte vergleichen Sie die Fäkalabfuhrmenge mit Ihrem Wasserverbrauch. Bei größeren Differenzen ist die Grube möglicherweise undicht oder hat einen Überlauf.
- Die Einleitung von Abwässern in den Untergrund oder in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz. Ohne wasserrechtliche Erlaubnis wäre möglicherweise der Strafbestand der unerlaubten Gewässerverschmutzung erfüllt.