Entgelte der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung angepasst
Der AWB erhebt seit vielen Jahren verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung und seit 01.01.2022 wiederkehrende Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung (wkB SW) und für die Niederschlagswasserbeseitigung (wkB NW).
Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der tatsächlichen einleitenden Schmutzwassermenge je Kubikmeter (m³).
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche in der Einheit Quadratmeter (m²). Die wiederkehrenden Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung erhoben und sind im Gegenteil zu den Benutzungsgebühren verbrauchsunabhängig.
Die Höhe des wkB hängt vor allem von der Grundstücksgröße ab. Seit dem 01.01.2022 wurden folgende Entgelte erhoben:
• Gebühr SW (inkl. Abwasserabgabe) 2,12 €/m³
• wkB SW 0,04 €/m²
• Gebühr NW 0,52 €/m²
• wkB NW 0,13 €/m²
Aufgrund gestiegener Kosten wurde bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaft Dornbach GmbH eine Neukalkulation der Entgelte der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung in Auftrag gegeben. Daraus ergeben sich folgende Anpassungen ab dem 01.01.2026:
• Gebühr SW (inkl. Abwasserabgabe) 2,60 €/m³
• wkB SW 0,05 €/m²
• Gebühr NW 0,53 €/m²
• wkB NW 0,13 €/m²
Die sich aufgrund der Kalkulation ergebende Entgeltsbelastung haben wir für einen Muster Haushalt zusammengestellt, der sich wie folgt charakterisieren lässt:
- Musterhaushalt: 4 Personen
- Schmutzwassermenge: 38 m3 /Personen
- Grundstücksfläche: 500 m2 Anzahl der Vollgeschosse: 2
- Zuschlag für Vollgeschosse: 10 % 1)
- Grundflächenzahl: 0,4
- tatsächlich befestigte Fläche 200 m2

Die Entgeltsbelastung für einen Musterhaushalt ohne Eigenkapitalverzinsung erhöht sich im Vergleich zur bisherigen Veranlagung um EUR 80,96 € bzw. 17,00 %.
Im Einzelfall ist zu den laufenden Entgelten noch die Belastung aus einmaligen Beiträgen hin zuzurechnen.
1) Einheitlich 20 % für die beiden ersten Vollgeschosse.
Bei weiteren Fragen bezüglich der zu erhebenden Entgelte steht – neben dem umfangreichen Online-
Informationsangebot unter www.awbmy.de – die zuständige AWB-Mitarbeiterschaft gerne zur Verfügung (E-Mail: info@awbmy.de , Tel. 02651 / 9667-63).
