Entgelte für die Abwasserbeseitigung werden zum Jahreswechsel erweitert und angepasst


Wie die Bezeichnung vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen (AWB) bereits vermuten lässt, ist dieser mit seinem Team für die facettenreichen Aufgaben der kommunalen Abwasserbeseitigung Mayens ganzjährig im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. 

Um die kostenintensive Infrastruktur, bestehend u.a. aus der Kläranlage und dem über 125 km langen Kanalnetz, zu unterhalten und zu betreiben, erhebt der AWB seit vielen Jahren verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren. Dabei handelt es sich um die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.

Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der tatsächlichen eingeleiteten Schmutzwassermenge je Kubikmeter. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche in Quadratmeter.

Jedoch steht die kostenintensive Infrastruktur des AWB mit seinen öffentlichen Abwasseranlagen nicht nur den tatsächlich angeschlossen, sondern auch unbebauten Grundstücken zur Verfügung. Das bedeutet, dass die öffentliche Abwasseranlage ebenso für eine mögliche Bebauung von Baulücken vorgehalten wird.

Um dieses Ungleichgewicht ein Stück weit aufzulösen, hat der Stadtrat beschlossen, ab dem 1. Januar 2022 das Entgeltsystem um die wiederkehrenden Beiträge „Schmutzwasserbeseitigung“ und „Niederschlagswasserbeseitigung“ (wkB Abwasser) zu erweitern und die Benutzungsgebühren im entsprechenden Verhältnis zu reduzieren.

Die beiden wiederkehrenden Beiträge werden dabei für die Möglichkeit der Einleitung erhoben und sind damit im Gegenteil zu den Benutzungsgebühren verbrauchsunabhängig. Die Höhe des wiederkehrenden Beitrags hängt vor allem von der Grundstücksgröße ab. Ab 1. Januar 2022 leisten also auch die Grundstückseigentümer/-innen von noch unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken ihren finanziellen Beitrag zur Infrastruktur der kommunalen Abwasserbeseitigung in Mayen.

„Die Entgelte werden gerechter. Uns ist bewusst, dass eine Änderung im Bereich der Gebühren und Beiträge oft mit Fragen und Unsicherheiten in der Bevölkerung verbunden ist. Vor diesem Hintergrund hätten wir gerne vor der Einführung einen Informationsabend für die Bürgerinnen und Bürger angeboten, was uns in der aktuellen pandemischen Lage jedoch leider nicht möglich ist.“, erläutert Werkleiter Florian Sabel. Er hofft auf eine positive Entspannung der derzeit kritischen Allgemeinlage im ersten Quartal des neuen Jahres, sodass die Informationsveranstaltung dann noch je nach Bedarf in Präsenz wahrgenommen werden kann. Bis dahin wird der AWB über die verschiedensten Medien informieren.

Weiterführende Informationen zur Einführung des „wkB Abwasser“ können ab Anfang Januar 2022 dem Internetauftritt des AWB (https://www.awb-mayen.de/) unter der entsprechenden Rubrik online abgerufen werden. Bei Fragen bezüglich dieser wiederkehrenden Beiträge steht die zuständige AWB-Mitarbeiterschaft gerne zur Verfügung (E-Mail: info@awb-mayen.de, Tel. 02651 / 9667-60).